Verfassungsgerichtshof (VfGH — Cour constitutionnelle) — E2392/2026 ua (2026-10-02)
Schlagworte: Staatsbürgerschaftsrecht, Verleihung (Staatsbürgerschaft), Unterhalt, Entscheidungsverkündung, Entscheidungsbegründung, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verhandlung mündliche, Landesverwaltungsgericht
Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten betreffend die Abweisung eines Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft mangels hinreichend gesicherten Lebensunterhalts; Nachvollziehbarkeit der tragenden Begründung der mündlich verkündeten Entscheidung hinsichtlich des nicht hinreichend gesicherten Lebensunterhalts auf Grund der Entscheidungsgründe in der Niederschrift der mündlichen Verhandlung iVm der in der mündlichen Verhandlung erörterten konkreten Unterhaltsberechnung